CDU Stadtverband Haltern am See
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News-Ticker



Oktober 2011
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Brief aus Straßburg Oktober 2011

Liebe Leserin, lieber Leser,

Im Schatten des EU-Gipfeltreffens in Brüssel, bei dem die Staats- und Regierungschefs weiter über die Zukunft des Euros berieten, führten wir unsere Oktober-Plenarwoche in Straßburg durch. Der Präsident des Europäischen Rates, Herman van Rompuy, war eigens angereist um uns über die Entwicklungen der schwierigen Verhandlungen zu berichten.
Da es in der EU aber neben der Schuldenkrise  weitere Probleme zu bewältigen gilt, befassten wir uns natürlich auch mit anderen Themen. Auf drei besonders wichtige Inhalte möchte ich mich in diesem Straßburg-Brief konzentrieren: In unserer Entschließung zur Arbeitnehmer-Mobilität geht es um die Frage, inwieweit wir unseren heimischen Arbeitsmarkt gegenüber EU-Ausländern öffnen. Außerdem haben wir uns für einfachere und schnellere Auszahlung von EU-Fördergeldern ausgesprochen und die Kommission aufgefordert, auch das öffentliche Vergaberecht in der EU transparenter und unbürokratischer zu gestalten. Und in einem weiteren wichtigen Bereich konnten wir jetzt eine Einigung finden. Künftig wird es europaweite Regelungen gegen den Kindesmissbrauch geben.

Öffnung des EU-Arbeitsmarkts

Zu den unbestreitbaren Errungenschaften der EU gehört das Grundrecht der Freizügigkeit. Damit kann jeder EU-Bürger sich im Ausland niederlassen und dort arbeiten, ohne jeweils eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Damit es hierdurch nicht zu Ungleichgewichten auf den nationalen Arbeitsmärkten kommt, wurde den Mitgliedstaaten jedoch das Recht eingeräumt, Übergangsfristen für den Zugang von Arbeitnehmern aus neuen EU-Mitgliedstaaten festzulegen. Für eine begrenzte Zeit erhalten ausländische Arbeitnehmer dann nur einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. In einer jetzt mehrheitlich verabschiedeten Entschließung fordert das Europäische Parlament alle EU-Mitgliedstaaten auf, auch den bulgarischen und rumänischen Arbeitnehmern ab Ende 2011 Zugang zu ihren Arbeitsmärkten zu gewähren. Die bestehenden Übergangsbeschränkungen für die beiden jüngsten EU-Mitgliedstaaten sollen also vorzeitig aufgehoben werden. Ich habe dieser Resolution nicht zugestimmt, denn die Auswirkungen einer solchen Öffnung auf unseren bundesdeutschen Arbeitsmarkt sind noch nicht untersucht. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, die Übergangsfrist für bulgarische und rumänische Arbeitnehmer bis 2013 auszuweiten. Davon sollte Deutschland auch Gebrauch machen. Gerade vor dem Hintergrund einer möglichen konjunkturellen Abschwächung als Folge der derzeitigen Schuldenkrise besteht die Gefahr von Störungen auf dem Arbeitsmarkt. Dieses Risiko können wir in der jetzigen Situation nicht eingehen! Ohnehin stellt sich so manchem die Frage, wieso gerade jetzt diese Eile an den Tag gelegt wird.

Öffentliche Auftragsvergabe der EU

Die Beantragung von EU-Fördergeldern ist kompliziert und zeitaufwendig. Außerdem müssen Antragsteller, wie z.B. Schulen, oft monatelang auf die Auszahlung des bewilligten Geldes warten. Das bedeutet sehr oft, dass geplante Maßnahmen von den Antragstellern selbst vorfinanziert werden müssen. Dies aber können viele Stellen in den Mitgliedstaaten nicht leisten, und so wird oft schon auf die Antragstellung verzichtet. Um den Zugang zu EU-Fördermitteln in Zukunft einfacher und schneller zu gestalten, haben wir uns auf neue Regeln zur Auszahlung von Geldern aus dem EU-Haushalt geeinigt. Künftig sollen Zahlungen für genehmigte Förderprojekte innerhalb eines Monats erfolgen. Lediglich bei umfangreichen Projekten dürfen sich die zuständigen Stellen drei Monate Zeit lassen. Die Möglichkeit, Förderanträge auch Online im Internet zu stellen, vereinfacht den Prozess für Antragsteller. Damit die Bürger auf einen Blick sehen, wie viel Geld den einzelnen Förderprojekten tatsächlich zu Gute kommt, fordern wir außerdem mehr Transparenz bei der Geldvergabe. In Zukunft soll die EU-Kommission öffentlich aufschlüsseln, wie hoch der Anteil der Personal- und Verwaltungskosten an den Gesamtkosten eines Projektes ist. Auch bei der öffentlichen Auftragsvergabe fordern wir von der Kommission eine Vereinfachung und mehr Transparenz. Denn insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) leiden unter dem Wust an Bürokratie. Weil ihnen personelle und finanzielle Ressourcen fehlen, haben viele KMU nicht die Möglichkeit, sich mit den komplizierten Antragsverfahren auseinanderzusetzen. Die Konsequenz: Obwohl KMU 52 Prozent des Gesamtumsatzes in der EU erwirtschaften, gewinnen sie nur ca. 35 Prozent der öffentlichen Aufträge. Damit der Verwaltungsaufwand für Überprüfungen von Unternehmen verringert wird, schlagen wir einen elektronischen Vergabeausweis vor. So können öffentliche Auftraggeber erkennen, dass das Bewerberunternehmen in der Vergan genheit die EU-Regeln des öffentlichen Vergaberechts eingehalten hat. Natürlich muss die tatsächliche Einhaltung dieser Regeln bei jedem Antrag erneut überprüft werden. Es reicht aber, wenn diese Kontrolle bei Unternehmen erfolgt, die es in die engere Auswahl geschafft haben. Die Forderung einiger Abgeordneter, über den Preis hinaus auch weitere Kriterien, wie etwa den wirtschaftlichen und sozialen Nutzen für die Auftragsvergabe, mit einzubeziehen, konnten wir aber verhindern. Es macht zwar durchaus Sinn, z.B. bei der Auftragsvergabe für die Zubereitung von Essen in Schulkantinen auch auf den gesundheitlichen Aspekt des Essens zu achten. Der Mehrwert eines solchen Kriteriums ist aber nur schwer messbar und sollte deshalb auch nicht verpflichtend sein. Im Dezember will die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Vergaberechts vorlegen. Wir hoffen, dass sie unsere Forderungen mit einbezieht.

Europaweite Regelung zum Kindesmissbrauch

Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern sind besonders schwere Verbrechen. Um endlich effektiv dagegen vorgehen zu können, brauchen wir eine einheitliche europäische Regelung. Die derzeitigen nationalen Regelungen lassen sich nur noch als Flickenteppich bezeichnen, der Kriminellen zahlreiche Schlupflöcher bietet. In der öffentlichen Debatte wurde das Vorhaben der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und dessen Darstellung im Internet leider viel zu oft auf das Thema "Sperren oder Löschen" von Internetseiten reduziert. Dabei geht es um sehr viel mehr. Künftig definiert ein umfassender Strafkatalog  erstmals EU-weite Mindeststrafen für 20 Verbrechen rund um Kindesmissbrauch, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie. Neben dem so genannten "Grooming", der Kontaktaufnahme mit einem Kind über das Internet zum Zweck des späteren sexuellen Missbrauchs, sollen vor allem die Produktion, die Verbreitung und der Besitz sowie das gezielte Suchen und Betrachten von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs im Internet unter Strafe gestellt werden. Grundsätzlich soll dabei dem Löschen der Inhalte Vorrang eingeräumt werden, denn durch eine simple Zugangssperre werden die Inhalte schließlich nicht aus dem Internet entfernt und die Täter nicht ermittelt. Das gesamte Gesetzespaket muss nun noch von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Bis zum nächsten Straßburgbrief grüßt sie herzlich
Ihre
 
Dr. Renate Sommer, MdEP
Büro Herne:
Tel. 02323/918511,    Fax 02323/918512
Büro Brüssel:
Tel. 0032-228-47383, Fax: 0032-228-49383
E-Mail: renate.sommer@europarl.europa.eu  
www.renate-sommer.eu

 


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