CDU Stadtverband Haltern am See
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News-Ticker



Juni /Juli 2011
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Brief aus Straßburg Juni/Juli 2011

Liebe Leserin, lieber Leser,


im Mittelpunkt der gerade vergangenen Straßburg-Plenartagung stand ohne Zweifel die Abstimmung über die neuen Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung, denen in dieser Ausgabe ein besonders großer Platz eingeräumt wird. Nach jahrelangen Verhandlungen unter meiner Federführung konnte endlich ein verbraucherfreundlicher Kompromiss gefunden werden. Die Berichterstattung darüber war aber ausgerechnet in den deutschen Medien unzureichend und oft auch schlichtweg falsch. Haben unsere Journalisten vergessen, dass sie eine Recherchepflicht haben? Weitere wichtige Entscheidungen, die im alltäglichen Leben von großer Bedeutung sein werden, dürfen dabei allerdings nicht untergehen. Dazu zählen neben grüner Gentechnik die Kosten für das mobile Telefonieren im EU-Ausland und die europaweite Ahndung von Verkehrsvergehen. Auch die Entscheidung der rechtspopulistischen Volkspartei Dänemarks, wieder Grenzkontrollen einzuführen, wird viele Urlaubsreisende direkt betreffen.

Lebensmittelkennzeichnung

Nach drei Jahren intensiver Arbeit, weit über 3.000 (!) Änderungsanträgen, ungezählten Besprechungen, Diskussionen, Informationsveranstaltungen und Verhandlungen mit den anderen Fraktionen des Europäischen Parlaments, den 27 Mitgliedstaaten und der EU-Kommission hatte ich es als zuständige Parla-mentsberichterstatterin endlich geschafft, einen politischen Kompromiss zwischen allen Beteiligten herbeizuführen. Das EU-Parlament stimmte dieser Einigung über strenge Regeln für die zukünftige Kennzeichnung von Lebensmitteln nun mit einer überwältigenden Mehrheit von fast 90 % zu. Das Ergebnis der oft nächtelangen Verhandlungen kann sich sehen lassen - auch international. Die Verbraucher werden in Zukunft weitaus mehr und bessere Informationen auf Lebensmitteln finden. Nachfolgend einige Beispiele:

Nährwertkästchen

Das Nährwertkästchen, das in Deutschland bereits auf vielen Verpackungen freiwillig aufgedruckt ist, wird erstmals EU-weit verpflichtend. So können Sie auf einen Blick die Kalorien, den Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Salz und Eiweiß erkennen. Diese Nährwertangaben müssen immer pro 100 g bzw. pro 100 ml gemacht werden, damit Sie auch bei unterschiedlichen Verpackungsgrößen, wie z.B. bei Joghurtbechern, das "schlankste" Lebensmittel erkennen können - wenn Sie es denn wollen.

Lesbarkeit

Eines der größten Ärgernisse ist bislang die schlechte Lesbarkeit von Informationen auf Verpackungen. Um dieses Problem zu beheben, haben wir ein ausgefeiltes Konzept für bessere Lesbarkeit entwickelt: Künftig müssen alle Angaben in einer Mindestschriftgröße von 1,2mm (Höhe des kleinen "x") auf die Verpackungen gedruckt werden. Das ist längst nicht so winzig wie es klingt, und nach Expertenmeinung tatsächlich sehr gut lesbar. Nur die Schriftgröße zu regeln ist aber nicht ausreichend. Deshalb haben wir die EU-Kommission beauftragt, weitere verpflichtende Vorgaben für eine bessere Lesbarkeit festzulegen. Dabei werden der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund, die Geradlinigkeit und Strichstärke der Schrift sowie die Abstände zwischen Buchstaben und Zeilen mit einbezogen. Die Lupe können Sie in Zukunft zu Hause lassen!

Allergenkennzeichnung

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Suche nach allergenen Stoffen im Zutatenverzeichnis auf Lebensmittelverpackungen oft nervenraubend lange dauert. Um das zu ändern, werden Allergene künftig durch Fettdruck im Zutatenverzeichnis hervorgehoben. So können Allergiker die für sie gefährlichen Stoffe auf einen Blick erkennen. Darüber hinaus, und das ist ganz neu, müssen Angaben zu Allergenen künftig auch für nicht vorverpackte, frische Lebensmittel zur Verfügung gestellt werden. Das gilt auch für das Essen im Restaurant. Wie diese Angaben genau gemacht werden müssen, entscheiden die Mitgliedstaaten. Für Allergiker bedeutet dies in jedem Fall eine Riesenportion mehr Sicherheit!

Herkunftskennzeichnung

Für viele Produkte, wie Fisch, Rindfleisch, Frischobst und -gemüse, gilt bereits eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Nun wird diese auf frisches Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel ausgeweitet. Für weitere Produktkategorien führt die EU-Kommission zunächst eine Folgenabschätzung durch. Sie ist dazu verpflichtet, denn ob die Herkunftsangabe für die Erdbeeren in der Marmelade angesichts der wechselnden Einkaufsländer in aller Welt tatsächlich machbar ist und welche Zusatzkosten daraus folgen, muss erst untersucht werden. Letztendlich zahlt immer der Verbraucher die Zeche!

Schutz vor irreführenden Angaben


Die Hersteller von Lebensmitteln sind kreativ. Um im hart umkämpften Markt bestehen zu können, entwickeln sie immer neue Produkte und feilen an der Werbung, auch auf den Verpackungen selbst. Generell ist daran natürlich nichts auszusetzen. Allerdings werden Verbraucher immer wieder durch Werbeaussagen oder die Darstellung von Produkten in die Irre geführt. Das soll in Zukunft verhindert werden: Imitate werden künftig durch die Kennzeichnung der ersatzweise verwendeten Zutat auf der Vorderseite der Verpackung und in großer Schrift klar erkennbar sein. Bei "Analogkäse" muss z.B. "hergestellt mit Pflanzenfett" aufgedruckt werden. Das viel gescholtene "Klebefleisch", das übrigens nicht schlecht ist, sondern nur eine preiswerte Alternative zu gewachsenem Schinken darstellt, wird mit dem Hinweis "aus zusammengesetzten Fleischstücken" versehen. Entsprechendes gilt auch für Fischprodukte. Darüber hinaus muss das, was in Schrift oder Bild auf einem Lebensmittel abgebildet ist, auch tatsächlich enthalten sein: Ein Joghurt, auf dem Früchte abgebildet sind, darf nicht nur aus Farbstoffen und Aromen zusammengemixt sein. Auch zugesetztes Wasser, das gerade Geflügelfleisch ein pralles und gehaltvolles Aussehen verleiht, wird in Zukunft gekennzeichnet.

Ausnahmen für das Handwerk

Bei aller Verbraucherfreundlichkeit müssen die neuen Vorschriften natürlich auch für das Lebensmittelhandwerk handhabbar sein. kleine und mittlere Unternehmen machen nämlich 80 % der Lebensmittelwirtschaft aus. Wäre es nach dem Willen der EU-Kommission gegangen, hätte jeder Handwerksbetrieb und jedes Restaurant sämtliche Angaben zu Lebensmitteln machen müssen, einschließlich der erst durch teure Laboranalysen zu ermittelnden Nährwerte. Das ist natürlich Unsinn, denn bis der Konditor die zeitaufwendige Nährwertanalyse seines wechselnden Angebots an Torten vorliegen hat, ist die Torte längst gegessen! Deshalb haben wir durchgesetzt, dass nicht vorverpackte Frischprodukte in Zukunft (mit Ausnahme der Allergenangabe) von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind. Auch vorverpackte Lebensmittel aus Handwerksbetrieben, in kleinen Mengen zum alsbaldigen Verbrauch hergestellt, sind von der teuren Nährwertkennzeichnung ausgenommen.

Keine Ampel-Pflicht

Die so genannte Ampelkennzeichnung wird nicht zur Pflicht. Eine überwältigende Mehrheit des Europäischen Parlaments hatte sie bereits in erster Lesung abgelehnt, ebenso wie der EU-Ministerrat und die EU-Kommission. Denn das Ampelmodell, das lediglich in Großbritannien in einigen Supermarktketten auf einigen (wenigen) Produkten zu finden ist, hat zahlreiche Schwächen, die es als Pflichtkennzeichnung untauglich machen: Insbesondere Grundnahrungsmittel werden durch die Ampel diskriminiert. Vor dem Verzehr von gesundem Vollkornbrot (roter Salzpunkt) und Milch (roter Fettpunkt) würde gewarnt. Die willkürlich festgelegten Grenzwerte haben außerdem eine Spannweite, die der Vielfalt der Lebensmittel nicht gerecht werden kann. Wo liegt der Nutzen für Verbraucher, wenn sowohl Butter als auch Halbfettmargarine einen roten Fettwarnpunkt bekommen? Darüber hinaus können Lebensmittelproduzenten den roten Warnpunkten leicht ausweichen, in dem sie bestimmte Zutaten durch Zusatzstoffe, wie Süßstoff, Aromen, Glutamat oder andere Chemie ersetzen. Das wäre wohl kaum im Interesse der Verbraucher!

Fazit

Die neue Kennzeichnungsverordnung ist ein Meilenstein in der EU-Gesetzgebung, von der sowohl Verbraucher als auch Lebensmittelun-ternehmen profitieren. Beides war Zielvorgabe! Bis die neuen Vorschriften aber tatsächlich angewandt werden müssen, dauert es noch eine Weile. Damit die Lebensmittelhersteller die Bestände an Verpackungen und Etiketten aufbrauchen können, wird ihnen für die neuen Pflichtangaben die übliche Übergangsfrist von drei bis fünf Jahren gewährt.

Nationale Anbauverbote für GVO

Die Europäische Union ist keine Insel der Glückseligen: Allein 70 % der Eiweißfuttermittel für unsere Nutztiere stammen von genetisch veränderten Pflanzen. Daher haben wir seit vielen Jahren die weltweit strengsten Gesetze zum Umgang mit so genannten GVO (genetisch veränderte Organismen). Aber grüne Ideologie hält nichts von Wissenschaft. Gentechnikgegner haben in den vergangenen Jahren (leider!!!) ganze Arbeit geleistet. Durch unverantwortliche und völlig ungerechtfertigte Panikmache haben sie gentechnisch veränderte Pflanzen an den Pranger gestellt. Selbst GV-Pflanzen, die von der unabhängigen Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als sicher für Mensch, Tier und Umwelt eingestuft wurden, werden durch Greenpeace & Co. permanent verunglimpft. Über die Jahre wurden nicht nur die Bürger verunsichert. Aus purem Populismus haben einige EU-Mitgliedstaaten immer wieder den Anbau von zugelassenen GV-Pflanzen verhindert. In unserem harmonisierten Binnenmarkt bedarf e s nach der Zulassung durch die EFSA nämlich immer noch einer einstimmigen Zustimmung durch die Mitgliedstaaten, bevor eine GV-Pflanze EU-weit angebaut werden darf. Um diesen Dauerstreit zu beenden, hatte die Europäische Kommission Anfang des Jahres einen Vorschlag vorgelegt, der es Mitgliedstaaten ermöglichen soll, nationale Anbauverbote zu erlassen. So soll verhindert werden, dass der Anbau in fortschrittsorientierten Ländern (z.B. Spanien, Portugal, osteuropäische Länder) durch andere Mitgliedstaaten verhindert wird. Obwohl wir die Wahlfreiheit der Mitgliedstaaten fraktionsübergreifend generell begrüßen, gehen die Änderungen zu dem Gesetzesentwurf, die nun von einer Parlaments-mehrheit in erster Lesung beschlossen wurden, in die völlig falsche Richtung. Die völlig willkürliche Ausweitung der Begrün-dungen, mit denen Mitgliedstaaten ein Anbauverbot rechtfertigen können sollen, wäre ein Freifahrtschein für eine Anti-Gesetzgebung. Das würde allen Grundsätzen widersprechen. Zusammen m it der Mehrheit meiner christdemokratischen EVP-Fraktion vertrete ich die Auffassung, dass Anbauverbote sich auf Basis von Einzelfallentscheidungen auf wissenschaftlich nachvollziehbare Gründe stützen müssen. Ein simples "Ich will das nicht!" ist nun einmal keine Begründung. Außerdem darf die Sicherheitsbewertung durch die EFSA zur Zulassung von GV-Pflanzen nicht immer wieder grundsätzlich in Frage gestellt werden. Ob sich das Prinzip nationaler Anbauverbote aber überhaupt durchsetzen kann, ist noch fraglich. Bereits über den Kommissionsvorschlag waren die Mitgliedstaaten heillos zerstritten. Es ist zu befürchten, dass sie sich weiter hinter Kommission und EFSA verstecken und sich einer vernünftigen Lösung für das Problem verweigern. Dann aber laufen wir Gefahr, im Bereich "Grüne Gentechnik" endgültig zu einem Entwicklungsland zu werden.

Schengen-Abkommen

Bereits in der Juni-Tagung in Straßburg sprach sich eine große Parlamentsmehrheit für den baldigen Beitritt von Bulgarien und Rumänien zum Schengenraum, also für die Aufnahme dieser Mitgliedstaaten in den Kreis der Schengenstaaten aus. Da Bulgarien mit der Grenze zur Türkei und Griechenland aber eine der empfindlichsten Außengrenzen der EU besitzt, werden hier noch zusätzliche Maßnahmen angemahnt. Weitere Flüchtlingsströme wären sonst vorprogrammiert. Allerdings wird das Europäische Parlament zu der Schengen-Beitrittsfrage nur angehört. Ein Beitrittsdatum und die letztendliche Aufnahme in den Schengenraum können nur die 25 Schengen-Mitgliedstaaten einstimmig beschließen, und diese Einstimmigkeit ist nicht in Sicht. Einige Mitgliedsstaaten haben noch große Vorbehalte, darunter Deutschland und Frankreich. Ich persönlich habe auch mit "nein" gestimmt: In Bulgarien und Rumänien herrscht noch immer die Korruption, und die Probleme im Justizwesen der Länder tragen nicht gerade zur Verbesserung der Situation bei. Doch auch innerhalb des Schengen-Gebietes gibt es Grund zum Unmut. Die Entscheidung der rechtpopulistischen dänischen Regierung, wieder Grenzkontrollen einzuführen, beschneidet den freien Personen- und Warenverkehr in unserem "Europa ohne Grenzen". Laut dänischer Regierung soll damit gegen Kriminelle und illegale Ein-wanderer vorgegangen werden. Jedoch wird Kriminalität heute nicht mit Grenzkontrollen bekämpft, sondern mit einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit! Dänemark verhält sich rein nationalistisch und gefährdet damit den Zusammenhalt der Europäischen Union. Dieses Beispiel darf nicht Schule machen. Wir müssen unsere Freiheit verteidigen! Ich jedenfalls werde in diesem Jahr auf gar keinen Fall nach Dänemark fahren!

Handygebühren im Ausland

Obwohl die EU die Kosten für Auslandstelefonate mit dem Handy bereits mehrfach gesenkt hat, halten sich die Gebühren noch am oberen Limit. Der erhoffte Wettbewerb fand nicht statt. Die EU-Kommission will den überteuerten Auslandstarifen nun erneut den Kampf ansagen. Die Preise für Anrufe und Datentransfers sollen weiter sinken, bis die grenzüberschreitende Handy-Nutzung in der EU nicht teurer sein wird als im Inland. Ab 2014 soll es möglich sein, zwei Handyverträge für ein- und dieselbe SIM-Karte und Telefonnummer abzuschließen: Einen mit Ihrem Anbieter zu Hause und einen zweiten für Ihre Reisen ins EU-Ausland. Diesem Vorschlag müssen Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten allerdings noch zustimmen.

Europaweite Strafzettel

Verkehrsvergehen werden ab 2013 europaweit geahndet. Das kann teuer werden, denn es gilt die Höhe der Strafe des Landes, in dem der Verstoß begangen wurde. Ob Sie allerdings tatsächlich zur Kasse gebeten werden, bleibt offen: Irland, Großbritannien und Dänemark setzen die nun verabschiedete Richtlinie nicht um. Zudem haben die Mitgliedstaaten Mahnverfahren für Zahlungssäumige weitgehend gestrichen - sie sind einfach zu teuer. Ein weiteres Schlupfloch ist das in Deutschland geltende Fahrerprinzip: Nur der Fahrer, nicht aber der Halter des Wagens kann belangt werden. Derartige nationale Vorschriften werden auch für das weitere Vorgehen nach dem "Auslandsknöllchen" weiterhin gelten.
Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, wünsche ich nun eine schöne, erholsame Sommerzeit.

Bis zum nächsten Straßburgbrief grüßt sie herzlich
Ihre

Dr. Renate Sommer, MdEP
Büro Herne:
Tel. 02323/918511, Fax 02323/918512
Büro Brüssel:
Tel. 0032-228-47383, Fax: 0032-228-49383
E-Mail: renate.sommer@europarl.europa.eu
www.renate-sommer.eu
 




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