Liebe Leserin, lieber Leser,
die Entwicklungen in Ägypten, Tunesien und Libyen waren auch in unserer Februar-Plenartagung das dominierende Thema. Die Ereignisse zeigen, dass der Drang nach Freiheit und Demokratie nicht dauerhaft unterdrückt werden kann! Aber natürlich standen darüber hinaus - wie immer - auch Entscheidungen über Gesetzesvorhaben an. So haben wir beispielsweise die Rechte von Busreisenden gestärkt, den Kampf gegen Arzneimittelfälschung verstärkt, über die Zukunft der Rentensysteme in Europa debattiert und ein neues Mitglied in den Club der Schengen-Staaten aufgenommen.
Nordafrika
Mit Spannung und auch mit großer Besorgnis haben wir in den letzten Wochen die Ereignisse in Tunesien, Ägypten und Libyen verfolgt. Bewundernswert ist der Mut, mit dem die Menschen in diesen Ländern die demokratische Teilhabe fordern! Die EU ist entschlossen, den politischen Wandel in der Region mit allen Kräften zu unterstützen. Dazu müssen in den Ländern nun rasch Sicherheit und Ord-nung hergestellt und alsbald demokratische Wahlen durchgeführt werden. Der Flüchtlingsansturm auf die italienische Insel Lampedusa zeigt schließlich, dass viele Menschen im Zuge der Aufstände konkret gefährdet sind. Aber auch viele nicht Schutzbedürftige nutzten und nutzen das momentane Chaos in den nordafrikanischen Staaten zur Wirtschaftsflucht in die EU. So verständlich es ist, dass sich diese Menschen in der EU eine bessere Zukunft erhoffen, so klar muss auch gesagt werden, dass wir nicht alle dieser Flüchtlinge aufnehmen können! Vielmehr müssen wir in unserem eigenen Interesse helfen, in den Heimatländern die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Menschen wieder Perspektiven haben. Vor allem die junge Generation wird nun dringend für den demokratischen Wiederaufbau ihrer Länder gebraucht!
Rechte für Busreisende
Was bereits für Zug- und Flugreisen gilt, soll in Zukunft auch bei Busreisen, die regelmäßig festgelegte Routen über 250 km abfahren, Anwendung finden: Das Europäische Parlament beschloss, dass Reisende, die derartige Busdienste nutzen, künftig bei Verspätungen sowie bei Personen- und Sachschäden entschädigt werden müssen. Wird eine Fahrt annulliert oder verzögert sich die Ankunft um mehr als zwei Stunden, können Busreisende bald eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises und evtl. Übernachtungskosten von bis zu 80,- Euro einfordern. Außerdem müssen die Busunternehmer künftig bis zu einem bestimmten Höchstsatz haften, wenn Gepäck beschädigt wird oder verloren geht oder wenn es bei der Busfahrt zu Köperverletzungen (bis hin zu tödlichen Unfällen) kommt. Mit Blick auf behinderte Reisende wurde nun festgelegt, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Sie dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung als Teilnehmer an Busreisen abgelehnt werden.
Arzneimittelfälschung
Gefälschte Arzneimittel sind auch in der EU zu einem riesigen Problem geworden: Der Anteil solcher Präparate ist in den letzten Jahren um fast das Vierfache angestiegen. Nach Expertenaussagen sind bereits die Dimensionen des Drogenhandels erreicht. Gefälschte Arzneimittel enthalten minderwertige, falsch dosierte oder überhaupt keine Wirkstoffe und stellen damit eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar. Nicht nur "Lifestyle-Produkte", wie z.B. Abnehmpillen, sondern auch lebenswichtige Präparate, z.B. zur Krebsbehandlung, sind betroffen. Das Europäische Parlament will dieser gefährlichen Entwicklung Einhalt gebieten. Daher wird es in Zukunft bestimmte Sicherheitsmerkmale auf den Verpackungen verschreibungspflichtiger Medikamente geben. Außerdem soll durch einen Strichcode ("Barcode") überprüft werden können, woher ein Medikament stammt und ob es sich auch wirklich um ein Originalprodukt handelt. Die Vertreiber von gefälschten Arzneimitteln müssen in Zukunft mit noch härteren Strafen rechnen. Auch der Internethandel mit gefälschten Produkten wird besser geregelt: Wer Medikamente auf diese Art vertreiben will, muss künftig seine Internetseite erst von der Europäischen Arzneimittel-Agentur genehmigen lassen. Nach dieser Zertifizierung bekommt der Anbieter dann eine spezielle Graphik, also ein Logo, für seine Internet-Seite. Hieran können Verbraucher schließlich sofort erkennen, dass der Vertrieb rechtmäßig ist.
Zukunft der Rentensysteme
Die alternde Gesellschaft stellt uns in der gesamten EU vor enorme Herausforderungen. Dies gilt besonders für die Rentensysteme der Mitgliedstaaten. Natürlich sollen unsere Ruhestandseinkommen möglichst sicher und angemessen sein. Das Grünbuch Renten, über das das Europäische Parlament debattierte, empfiehlt etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte: Die Anpassung der Rentensysteme an die demographische Entwicklung. Die europäische Ebene kann dabei jedoch nur eine koordinierende Rolle spielen, denn die Entscheidung über das jeweilige Rentensystem bleibt weiter bei den Nationalstaaten. Gleiches gilt für das Renteneintrittsalter: Ein EU-Einheits-Renteneintrittsalter wäre allein schon wegen der unterschiedlichen Geburtenraten und Lebenserwartung unmöglich. Interessanterweise empfiehlt dieses europäische Grünbuch das deutsche Drei-Säulen-Modell aus staatlicher, betrieblicher und privater Altervorsorge als einheitliches europäisches Raster für die Zukunft. Das deutsche Modell ist und bleibt also ein Musterbeispiel, von dem ganz Europa lernen kann!
Schengen für Liechtenstein
Das im Juni 1985 vereinbarte Schengen-Abkommen hat den Traum von einem Europa ohne innere Grenzen weitgehend wahr gemacht. Mit Ausnahme von England, Irland, Zypern, Rumänien und Bulgarien genießen bereits die Bürger aus 22 EU-Mitgliedstaaten den freien Personenverkehr ohne Grenzkontrollen. Zudem gehören auch die Nicht-EU-Mitglieder Schweiz, Island und Norwegen dem Schengen-Raum an. Das kleine Fürstentum Liechtenstein aber, das an die Schweiz und Österreich grenzt, war bislang nicht Mitglied des Schengen-Raums. Ursprünglich sollte Liechtenstein zusammen mit der Schweiz am 12. Dezember 2008 beitreten. Durch den Lissabon-Vertrag war für diesen Schengen-Beitritt jedoch nicht mehr nur eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments, sondern explizit seine Zustimmung erforderlich geworden. Da sich Liechtenstein seit seinem Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum im Jahr 1995 beständig in die europäische Handelszone integriert und bereits 98,4 % der EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt hat, stand unserer Zustimmung zu einem Schengen-Beitritt natürlich nichts mehr im Wege. Herzlich Willkommen!
Bis zum nächsten Straßburgbrief grüßt sie herzlich
Ihre
Dr. Renate Sommer, MdEP
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